ErwGr. 3

REG_2009_1050 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Azoxystrobin, Acetamiprid, Clomazon, Cyflufenamid, Emamectinbenzoat, Famoxadon, Fenbutatinoxid, Flufenoxuron, Fluopicolid, Indoxacarb, Ioxynil, Mepanipyrim, Prothioconazol, Pyridalyl, Thiacloprid und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Bezüglich Acetamiprid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kresse, Spinat und frischen Kräutern außer Petersilie gestellt. Bezüglich Clomazon wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei frischen Kräutern gestellt. Bezüglich Cyflufenamid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Hafer gestellt. Bei diesem Antrag ist zu beachten, dass auch die geltenden Rückstandshöchstgehalte für tierische Erzeugnisse geändert werden müssen, da dieses Getreide als Futtermittel Verwendung findet. Bezüglich Emamectinbenzoat wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kernobst, Pfirsichen und Nektarinen, Tafel- und Keltertrauben, Erdbeeren, Tomaten/Paradeisern, Auberginen/Melanzani, Paprika, Kürbisgewächsen (genießbare und ungenießbare Schale), Blumenkohl/Karfiol, Broccoli, Kopfkohl, Kopfsalat und anderen Salatarten, Kraussalat, frischen Kräutern, Bohnen (mit und ohne Hülsen), Erbsen mit Hülsen und Artischocken gestellt. Bezüglich Famoxadon wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Blüten von Kräutertees gestellt. Bezüglich Fenbutatinoxid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Tomaten/Paradeisern gestellt. Bezüglich Indoxacarb wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kleinobst und Beeren außer Stachelbeeren und Johannisbeeren/Ribisel gestellt. Bezüglich Ioxynil wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Roggen und Triticale gestellt. Bei diesem Antrag ist zu beachten, dass auch die geltenden Rückstandshöchstgehalte für Fleisch, Leber, Nieren und Fett von Rindern, Schafen und Ziegen geändert werden müssen, da diese Getreidearten als Futtermittel für die genannten Tiere Verwendung finden. Bezüglich Mepanipyrim wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Zucchini gestellt. Bezüglich Prothioconazol wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kopfkohl und Rosenkohl/Kohlsprossen gestellt. Bezüglich Pyridalyl wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Tomaten/Paradeisern, Auberginen/Melanzani, Paprika, Kürbisgewächsen (ungenießbare Schale), Kopfsalat und Baumwollsamen gestellt. Bezüglich Thiacloprid wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Porree und Frühlingszwiebeln gestellt. Bezüglich Trifloxystrobin wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Kopfkohl, Stangensellerie, Heidelbeeren, Kopfsalat, frischen Kräutern, Kraussalat und Rosenkohl/Kohlsprossen gestellt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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