Anhang II – FÜR DEN ANTRAG AUF REGISTRIERUNG BEIZUBRINGENDE INFORMATIONEN

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

1.Vollständiger Name der Ratingagentur, Anschrift des satzungsmäßigen Sitzes in der Gemeinschaft
2.Name und Kontaktdaten einer Ansprechperson und des Compliance-Beauftragten
3.Rechtsstellung
4.Kategorie der Ratings, für die die Ratingagentur einen Antrag auf Registrierung stellt
5.Eigentumsstruktur
6.Organisationsstruktur und Unternehmensverfassung
7.Finanzielle Ressourcen für die Durchführung von Ratingtätigkeiten
8.Personalausstattung der Ratingagentur und Fachkenntnisse des Personals
9.Informationen zu Tochtergesellschaften der Ratingagentur
10.Beschreibung der Verfahren und Methoden zur Abgabe und Überprüfung von Ratings
11.Strategien und Verfahren zur Erkennung, Handhabung und Offenlegung von Interessenkonflikten
12.Informationen über die Ratinganalysten
13.Vergütungs- und Leistungsbewertungsregelung
14.Andere Dienstleistungen, die die Ratingagentur zu erbringen beabsichtigt und die keine Ratingtätigkeiten sind
15.Geschäftsplan, einschließlich Angabe des Ortes, an dem die Haupttätigkeiten ausgeübt werden sollen, des Ortes, an dem Zweigniederlassungen eingerichtet werden sollen, und Erläuterung des geplanten Geschäftstyps
16.Unterlagen und detaillierte Angaben zur voraussichtlichen Übernahme von Ratings Dritter
17.Unterlagen und detaillierte Angaben zu geplanten Auslagerungsvereinbarungen einschließlich Angaben zu den Unternehmen, die die ausgelagerten Aufgaben übernehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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