ErwGr. 21

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

Ein unbeauftragtes Rating, d. h. ein Rating, das nicht im Auftrag des Emittenten oder der bewerteten Einrichtung abgegeben wurde, sollte klar als solches gekennzeichnet und durch geeignete Mittel von im Auftrag abgegebenen Ratings unterschieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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