ErwGr. 31

REG_2009_1060 · über Ratingagenturen

Eine Ratingagentur sollte für Ratingtätigkeiten eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern mit angemessenen Kenntnissen und Erfahrungen abstellen. Sie sollte insbesondere sicherstellen, dass sowohl für die Abgabe, Überwachung und Aktualisierung von Ratings angemessene personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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Kann ich ErwGr. 31 REG_2009_1060 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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