ErwGr. 65

REG_2009_1069 · mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)

In einigen Mitgliedstaaten wurde festgestellt, dass die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 in bestimmten Fällen nicht eingehalten wurde. Daher sind zusätzlich zur strengen Durchsetzung der Verordnung strafrechtliche und andere Sanktionen gegen Unternehmer erforderlich, die die genannte Verordnung nicht einhalten. Aus diesem Grund sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen die vorliegende Verordnung verhängt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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