Anhang I – Sicherheitsmerkmale der Gemeinschaftslizenz und der Fahrerbescheinigung

REG_2009_1072 · über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

Die Gemeinschaftslizenz und die Fahrerbescheinigung müssen mindestens zwei der folgenden Sicherheitsmerkmale aufweisen:
— ein Hologramm,
— Spezialfasern im Papier, die unter UV-Licht sichtbar werden,
— mindestens eine Mikrodruckzeile (Aufdruck nur unter einem Vergrößerungsglas sichtbar und von Fotokopiergeräten nicht reproduzierbar),
— fühlbare Zeichen, Symbole oder Muster,
— doppelte Nummerierung: Seriennummer der Gemeinschaftslizenz, ihrer beglaubigten Kopie oder der Fahrerbescheinigungen sowie, in jedem Fall, die Ausgabenummer,
— Sicherheitsuntergrund mit feinen Guillochenmustern und Irisdruck.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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