ErwGr. 8

REG_2009_1072 · über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs

Gemäß der Richtlinie 2006/94/EG war für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 t und 6 t keine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Gemeinschaftsvorschriften für den Güterverkehr gelten allerdings in der Regel für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sollten daher mit dem allgemeinen Geltungsbereich der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des Straßenverkehrs in Einklang gebracht werden und lediglich Ausnahmen für Fahrzeuge vorsehen, deren zulässige Gesamtmasse höchstens 3,5 t beträgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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