ErwGr. 12

REG_2009_1073 · über gemeinsame Regeln für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Was den Linienverkehr betrifft, so sind unter bestimmten Voraussetzungen und insbesondere unter Anwendung der Rechtsvorschriften des Aufnahmestaats lediglich diejenigen Beförderungen im Linienverkehr durch nicht ansässige Verkehrsunternehmer zuzulassen, die im Rahmen eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs unter Ausschluss des Stadt- oder Vorortlinienverkehrs erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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