ErwGr. 14

REG_2009_1097 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Dimethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Methamidophos, Methomyl, Omethoat, Oxydemeton-methyl, Procymidon, Thiodicarb und Vinclozolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Vor dem Geltungsbeginn der geänderten Rückstandshöchstgehalte ist eine angemessene Frist einzuräumen, damit sich die Mitgliedstaaten und die betroffenen Parteien auf die daraus entstehenden neuen Anforderungen vorbereiten können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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