ErwGr. 7

REG_2009_1139 · zur Aufhebung bestimmter überholter Rechtsakte des Rates

Folgende Maßnahmen betreffend bestimmte Staaten sind infolge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union überholt: i) Beschluss 85/211/EWG des Rates vom 26.
März 1985 zum Abschluss des Briefwechsels zur Verlängerung der Vereinbarung betreffend Punkt 2 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Rumänien über den Handel mit Schafen und Ziegen (9); ii) Beschluss 93/722/EG des Rates vom 23.
November 1993 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien über den gegenseitigen Schutz und die gegenseitige Kontrolle der Weinnamen (10); iii) Beschluss 93/724/EG des Rates vom 23.
November 1993 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn über den gegenseitigen Schutz und die gegenseitige Kontrolle der Weinnamen (11); iv) Beschluss 93/726/EG des Rates vom 23.
November 1993 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Rumänien über den gegenseitigen Schutz und die gegenseitige Kontrolle der Weinnamen (12); (v) Verordnung (EG) Nr. 933/95 des Rates vom 10.
April 1995 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprung in Bulgarien, Ungarn und Rumänien (13); (vi) Verordnung (EG) Nr. 1926/96 des Rates vom 7.
Oktober 1996 über Zugeständnisse in Form von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die autonome, befristete Anpassung bestimmter Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß den Abkommen über Freihandel und Handelsfragen mit Estland, Lettland und Litauen im Anschluss an das in den multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossene Übereinkommen über die Landwirtschaft (14); vii) Verordnung (EG) Nr. 410/97 des Rates vom 24.
Februar 1997 mit Durchführungsbestimmungen zu dem Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Republik Slowenien andererseits (15); viii) Verordnung (EG) Nr. 2658/98 des Rates vom 19.
Januar 1998 zur Genehmigung eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn über Einfuhrbestimmungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (16); ix) Beschluss 1999/86/EG des Rates vom 18.
Mai 1998 über den Abschluss des Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union und der Ergebnisse der Agrarverhandlungen der Uruguay-Runde einschließlich der Verbesserung der bestehenden Präferenzregelung (17); x) Verordnung (EG) Nr. 1037/1999 des Rates vom 17.
Mai 1999 mit Sondermaßnahmen zur Einfuhr von Traubensaft und -most mit Ursprung in Zypern (18); xi) Verordnung (EG) Nr. 678/2001 des Rates vom 26.
Februar 2001 über den Abschluss der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn und Rumänien über gegenseitige präferenzielle Handelszugeständnisse für bestimmte Weine und Spirituosen (19); xii) Beschluss 2002/63/EG des Rates vom 23.
Oktober 2001 über den Abschluss des Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits zur Berücksichtigung des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union und der Ergebnisse der Agrarverhandlungen der Uruguay-Runde einschließlich der Verbesserung der bestehenden Präferenzregelung (20); xiii) Verordnung (EG) Nr. 1361/2002 des Rates vom 22.
Juli 2002 über Zugeständnisse in Form von gemeinschaftlichen Zollkontingenten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und über die autonome und befristete Anpassung bestimmter Zugeständnisse für landwirtschaftliche Erzeugnisse gemäß dem Europa-Abkommen mit Litauen (21); xiv) Beschluss 2003/18/EG des Rates vom 19.
Dezember 2002 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (22); xv) Beschluss 2003/285/EG des Rates vom 18.
März 2003 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Ungarn andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (23); xvi) Beschluss 2003/463/EG des Rates vom 18.
März 2003 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Estland andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (24); xvii) Beschluss 2003/286/EG des Rates vom 8.
April 2003 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (25); xviii) Beschluss 2003/298/EG des Rates vom 14.
April 2003 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen Republik andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (26); xix) Beschluss 2003/299/EG des Rates vom 14.
April 2003 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (27); xx) Beschluss 2003/452/EG des Rates vom 26.
Mai 2003 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den im Rahmen der Europäischen Union handelnden Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Slowenien andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (28); xxi) Beschluss 2004/484/EG des Rates vom 22.
September 2003 über den Abschluss eines Protokolls zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Lettland andererseits zur Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen den Parteien über neue gegenseitige Zugeständnisse in der Landwirtschaft (29);

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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