ErwGr. 2

REG_2009_1179 · zur Änderung oder Aufhebung bestimmter Verordnungen zur Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Andere Verordnungen enthalten Einreihungen von Waren, die gegenstandslos, nicht mehr relevant oder ungültig geworden sind, weil sich unter anderem Änderungen in der Warenbezeichnung und bei den entsprechenden Codes des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ergeben haben. Diese Verordnungen sind daher zu ändern oder aufzuheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

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