Art. 51

REG_2009_1186 · über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen

(1)Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden, sind von den Eingangsabgaben befreit.
(2)Die Abgabenbefreiung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt: a) Die Ausrüstungen sind von Angehörigen oder Vertretern der in Absatz 1 genannten Einrichtungen oder Anstalten oder mit ihrem Einverständnis im Rahmen oder innerhalb der Grenzen von Übereinkünften über wissenschaftliche Zusammenarbeit zu verwenden, deren Zielsetzung in der Durchführung von internationalen wissenschaftlichen Forschungsprogrammen in von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten anerkannten Forschungsanstalten mit Sitz in der Gemeinschaft besteht. b) Die Ausrüstungen bleiben während ihrer Verwendung im Zollgebiet der Gemeinschaft Eigentum einer außerhalb der Gemeinschaft niedergelassenen natürlichen oder juristischen Person.
(3)Für die Zwecke dieses Artikels und für die Zwecke des Artikel 52: a) bedeuten Ausrüstungen die Instrumente, Apparate, Maschinen und ihre Zubehörteile einschließlich der Ersatzteile und eigens für die Instandhaltung, Prüfung, Einstellung oder Instandsetzung konstruierten Werkzeuge, die für die wissenschaftliche Forschung verwendet werden; b) gelten diejenigen Ausrüstungen als zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt, die für die wissenschaftliche, nicht gewinnorientierte Forschung verwendet werden sollen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 51 REG_2009_1186 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 51 REG_2009_1186 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.