ErwGr. 1

REG_2009_1201 · zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen in Bezug auf die technischen Spezifikationen für die Themen sowie für deren Untergliederungen

Damit die Vergleichbarkeit der Daten gewährleistet ist, die aus in den Mitgliedstaaten durchgeführten Volks- und Wohnungszählungen stammen, und zuverlässige Übersichten auf Gemeinschaftsebene erstellt werden können, müssen die in der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 vorgeschriebenen Zählungsthemen in allen Mitgliedstaaten in der gleichen Weise festgelegt und untergliedert werden. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 ist die Europäische Kommission daher verpflichtet, die technischen Spezifikationen für diese Themen sowie für deren Untergliederungen festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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