ErwGr. 3

REG_2009_1219 · mit Durchführungsvorschriften zur Anwendung der Einfuhrzollkontingente für Baby-beef-Erzeugnisse mit Ursprung in Kroatien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien, dem Kosovo und Montenegro im Jahr 2010

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2248/2001 des Rates vom 19. November 2001 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Kroatien und für die Anwendung des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kroatien andererseits (8) und gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 153/2002 des Rates vom 21. Januar 2002 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits und über die Anwendung des Interimsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (9) sind Durchführungsbestimmungen zu den Zugeständnissen für Baby-beef zu erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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