Laufende Nummer Bezeichnung der Stoffe Einschränkungen Wortlaut der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise
Chemische Bezeichnung/INN Gemeinsame Bezeichnung im Glossar der Bestandteile CAS-Nummer EG-Nummer Art des Mittels, Körperteile Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung Sonstige
a b c d e f g h i
1a Borsäure, Borate und Tetraborate, ausgenommen Stoff Nr. 1184 in Anhang II Boric acid 10043-35-3/11113-50-1 233-139-2/234-343-4 a) Puder a) 5 % (als Borsäure) a) Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden, wenn die Konzentration an freiem löslichen Borat mehr als 1,5 % (als Borsäure) beträgt a) Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut anwenden
a)Puder
a)5 % (als Borsäure)
a)Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden, wenn die Konzentration an freiem löslichen Borat mehr als 1,5 % (als Borsäure) beträgt
a)Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut anwenden
b)Mundmittel b) 0,1 % (als Borsäure) b) Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden b) Nicht verschlucken Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden
b)Mundmittel
b)0,1 % (als Borsäure)
b)Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden
b)Nicht verschlucken Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden
c)Andere Mittel (außer Badezusätze und Haarwellmittel) c) 3 % (als Borsäure) c) Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden, wenn die Konzentration an freiem löslichen Borat mehr als 1,5 % (als Borsäure) beträgt c) Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut anwenden
c)Andere Mittel (außer Badezusätze und Haarwellmittel)
c)3 % (als Borsäure)
c)Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut verwenden, wenn die Konzentration an freiem löslichen Borat mehr als 1,5 % (als Borsäure) beträgt
c)Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden Nicht auf verletzter oder gereizter Haut anwenden
1b Tetraborate, siehe auch 1a a) Badezusätze a) 18 % (als Borsäure) a) Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden a) Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden
a)Badezusätze
a)18 % (als Borsäure)
a)Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden
a)Nicht für Kinder unter 3 Jahren verwenden
b)Haarmittel b) 8 % (als Borsäure) b) Sorgfältig ausspülen
b)Haarmittel
b)8 % (als Borsäure)
b)Sorgfältig ausspülen
2a Thioglycolsäure und ihre Salze Thioglycollic acid 68-11-1 200-677-4 a) Haarmittel 8 % Allgemeine Verwendung gebrauchsfertig pH 7 bis 9,5 Anwendungsbedingungen: a) b) c) Kontakt mit den Augen vermeiden Im Falle von Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen a) c) geeignete Handschuhe tragen Warnhinweis: a) b) c) Enthält Salze der Thioglycolsäure Gebrauchsanweisung beachten Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren a) Nur für gewerbliche Verwendung
a)Haarmittel
11 % Gewerbliche Verwendung gebrauchsfertig pH 7 bis 9,5
b)Enthaarungsmittel 5 % gebrauchsfertig pH 7 bis 12,7
b)Enthaarungsmittel
c)Auszuspülende Haarmittel 2 % Die oben erwähnten Prozentsätze sind als Thioglycolsäure berechnet gebrauchsfertig pH 7 bis 9,5
c)Auszuspülende Haarmittel
2b Ester der Thioglycolsäure Haarwell- oder -glättungsmittel a) 8 % Allgemeine Verwendung gebrauchsfertig pH 6 bis 9,5 Anwendungsbedingungen: a) b) Kann bei Hautkontakt eine Sensibilisierung hervorrufen Kontakt mit den Augen vermeiden Im Falle von Berührung mit den Augen sofort mit viel Wasser spülen und einen Arzt aufsuchen Geeignete Handschuhe tragen Warnhinweis: Enthält Ester der Thioglycolsäure Gebrauchsanweisung befolgen Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren
a)8 %
b)11 % Die oben erwähnten Prozentsätze sind als Thioglycolsäure berechnet Gewerbliche Verwendung gebrauchsfertig pH 6 bis 9,5 b) Nur für gewerbliche Verwendung
b)11 % Die oben erwähnten Prozentsätze sind als Thioglycolsäure berechnet
b)Nur für gewerbliche Verwendung
3 Oxalsäure, ihre Ester und ihre Alkalisalze Oxalic acid 144-62-7 205-634-3 Haarmittel 5 % Gewerbliche Verwendung Nur für gewerbliche Verwendung
4 Ammoniak Ammonia 7664-41-7/1336-21-6 231-635-3/215-647-6 6 % NH 3 Über 2 %: Enthält Ammoniak
5 Tosylchloramidum natricum Chloramine-T 127-65-1 204-854-7 0,2 %
6 Chlorate der Alkali-Metalle Sodium chlorate 7775-09-9 231-887-4 a) Zahnpasta b) Sonstige Mittel a) 5 % b) 3 %
a)Zahnpasta
b)Sonstige Mittel
a)5 %
b)3 %
Potassium chlorate 3811-04-9 223-289-7
7 Methylenchlorid Dichloromethane 75-09-2 200-838-9 35 % (bei Verbindung mit 1,1,1-Trichloräthan darf die Gesamtkonzentration 35 % nicht überschreiten) 0,2 % als Höchstgehalt an Verunreinigung
8 p-Phenylendiamin, seine N-substituierten Derivate und seine Salze; N-substituierte Derivate von o-Phenylendiamin (, ausgenommen die in diesem Anhang an anderer Stelle und die in Anhang II unter den laufenden Nummern 1309, 1311 und 1312 aufgelisteten Derivate1) p-Phenylenediamine 106-50-3 203-404-7 Oxidations-Haarfärbemittel 6 % als freie Base a) Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen und Wimpern verwenden a) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Enthält Phenylendiamin.
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden
a)Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen und Wimpern verwenden
a)Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Enthält Phenylendiamin.
Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden
b)Gewerbliche Verwendung b) Nur für gewerbliche Verwendung Enthält Phenylendiamin Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Geeignete Handschuhe tragen
b)Gewerbliche Verwendung
b)Nur für gewerbliche Verwendung Enthält Phenylendiamin Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Geeignete Handschuhe tragen
9 o, m, p-Toluylendiamine, ihre N-substituierten Derivate ( und ihre Salze, mit Ausnahme der Stoffe unter den Nummern 364, 413, 1144, 1310 und 1313 in Anhang II1) Toluene-2,5-diamine 95-70-5 202-442-1 Oxidations- Haarfärbemittel 10 % als freie Base a) Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen und Wimpern verwenden a) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Enthält Toluylendiamin Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden
a)Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen und Wimpern verwenden
a)Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Enthält Toluylendiamin Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden
b)Gewerbliche Verwendung b) Nur für gewerbliche Verwendung Enthält Toluylendiamin Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Geeignete Handschuhe tragen
b)Gewerbliche Verwendung
b)Nur für gewerbliche Verwendung Enthält Toluylendiamin Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Geeignete Handschuhe tragen
10 Diaminophenol ( 1) Oxidations-Haarfärbemittel 10 % als freie Base a) Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen verwenden a) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden
a)Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen verwenden
a)Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden
b)Gewerbliche Verwendung b) Nur für gewerbliche Verwendung Kann eine allergische Reaktion hervorrufen Geeignete Handschuhe tragen
b)Gewerbliche Verwendung
b)Nur für gewerbliche Verwendung Kann eine allergische Reaktion hervorrufen Geeignete Handschuhe tragen
11 Dichlorophen Dichlorophene 97-23-4 202-567-1 0,5 % Enthält Dichlorophene
12 Wasserstoffperoxid und andere Wasserstoffperoxid freisetzende Verbindungen oder Gemische, einschließlich Carbamid-Peroxid und Zinkperoxid Hydrogen peroxide 7722-84-1 231-765-0 a) Haarmittel 12 % H 2O2 (40 Volumenprozent), anwesend oder freigesetzt a) Geeignete Handschuhe tragen a) b) c): Enthält Wasserstoffperoxid Kontakt mit den Augen vermeiden Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist
a)Haarmittel
a)Geeignete Handschuhe tragen
a)Hautmittel 4 % H 2O2, anwesend oder freigesetzt
a)Hautmittel
c)Nagelhärter 2 % H 2O2, anwesend oder freigesetzt
c)Nagelhärter
d)Mundmittel 0,1 % H 2O2, anwesend oder freigesetzt
d)Mundmittel
13 Formaldehyd ( 2) Formaldehyde 50-00-0 200-001-8 Nagelhärter 5 % als Formaldehyd Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
Die Nagelhaut mit einem Fettkörper schützen Enthäl: Formaldehyd ( 3)
14 Hydrochinon ( 4) Hydroquinone 123-31-9 204-617-8 a) Oxidations-Haarfärbemittel 0,3 % Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen verwenden Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden Bei Kontakt mit den Augen sofort mit klarem Wasser ausspülen Enthält Hydrochinon
a)Oxidations-Haarfärbemittel
Gewerbliche Verwendung Nur für gewerbliche Verwendung Enthält Hydrochinon Bei Kontakt mit den Augen sofort mit klarem Wasser ausspülen
b)Mittel für künstliche Fingernagelsysteme 0,02 % (nach Mischung für die Verwendung) Gewerbliche Verwendung b) Nur für gewerbliche Verwendung Hautkontakt vermeiden Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen
b)Mittel für künstliche Fingernagelsysteme
b)Nur für gewerbliche Verwendung Hautkontakt vermeiden Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen
15a Kaliumhydroxid oder Natriumhydroxid Potassium hydroxide sodium hydroxide 1310-58-3/1310-73-2 215-181-3/215-185-5 a) Nagelhautentferner a) 5 % ( 5) a) Enthält Alkali Kontakt mit den Augen vermeiden Erblindungsgefahr Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren
a)Nagelhautentferner
a)5 % ( 5)
a)Enthält Alkali Kontakt mit den Augen vermeiden Erblindungsgefahr Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren
b)Haarglättungsmittel 2 % ( 5) Allgemeine Verwendung Enthält Alkali Kontakt mit den Augen vermeiden Erblindungsgefahr Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren
b)Haarglättungsmittel
4,5 % ( 5) Gewerbliche Verwendung Nur für gewerbliche Verwendung Kontakt mit den Augen vermeiden Erblindungsgefahr
c)Mittel zur Regulierung des pH-Wertes fürEnthaarungsmittel c) pH < 12,7 c) Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren Kontakt mit den Augen vermeiden
c)Mittel zur Regulierung des pH-Wertes fürEnthaarungsmittel
c)pH < 12,7
c)Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren Kontakt mit den Augen vermeiden
d)Sonstige Verwendungen zur Regulierung des pH-Wertes d) pH < 11
d)Sonstige Verwendungen zur Regulierung des pH-Wertes
d)pH < 11
15b Lithiumhydroxid Lithium hydroxide 1310-65-2 215-183-4 a) Haarglättungsmittel 2 % ( 6) Allgemeine Verwendung a) Enthält Alkali Kontakt mit den Augen vermeiden Erblindungsgefahr Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren
a)Haarglättungsmittel
a)Enthält Alkali Kontakt mit den Augen vermeiden Erblindungsgefahr Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren
4,5 % ( 6) Gewerbliche Verwendung Kontakt mit den Augen vermeiden Erblindungsgefahr
b)Mittel zur Regulierung des pH-Werts – für Enthaarungsmittel pH < 12,7 b) Enthält Alkali Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren Kontakt mit den Augen vermeiden
b)Mittel zur Regulierung des pH-Werts – für Enthaarungsmittel
b)Enthält Alkali Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren Kontakt mit den Augen vermeiden
c)Andere Verwendungen — Mittel zur Regulierung des pH-Werts (nur in Erzeugnissen, die ausgespült werden) pH < 11
c)Andere Verwendungen — Mittel zur Regulierung des pH-Werts (nur in Erzeugnissen, die ausgespült werden)
15c Calciumhydroxid Calcium hydroxide 1305-62-0 215-137-3 a) Entkräuselungsmittel für die Haare mit zwei Komponenten: Calciumhydroxid und Guanidinsalz a) 7 % als Calciumhydroxid a) Enthält Alkali Kontakt mit den Augen vermeiden Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren Erblindungsgefahr
a)Entkräuselungsmittel für die Haare mit zwei Komponenten: Calciumhydroxid und Guanidinsalz
a)7 % als Calciumhydroxid
a)Enthält Alkali Kontakt mit den Augen vermeiden Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren Erblindungsgefahr
b)Mittel zur Regulierung des pH-Werts in Enthaarungsmitteln b) pH < 12,7 b) Enthält Alkali Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren Kontakt mit den Augen vermeiden
b)Mittel zur Regulierung des pH-Werts in Enthaarungsmitteln
b)pH < 12,7
b)Enthält Alkali Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren Kontakt mit den Augen vermeiden
c)Sonstige Verwendungen (z.
B.
Mittel zur Regulierung des pH-Werts, Verarbeitungshilfsstoff) c) pH < 11
c)Sonstige Verwendungen (z.
B.
Mittel zur Regulierung des pH-Werts, Verarbeitungshilfsstoff)
c)pH < 11
16 1-Naphthol und seine Salze 1-Naphtol 90-15-3 201-969-4 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
17 Natriumnitrit Sodium nitrite 7632-00-0 231-555-9 Korrosionsinhibitor 0,2 % Nicht zusammen mit sekundären und/oder tertiären Aminen oder sonstigen Nitrosamine bildenden Substanzen verwenden
18 Nitromethan Nitromethane 75-52-5 200-876-6 Korrosionsinhibitor 0,3 %
19 (moved or deleted)
20 (moved or deleted)
21 Cinchonan-9-ol, 6'-Methoxy-, (8α, 9R) (Chinin) und seine Salze Quinine 130-95-0 205-003-2 a) Auszuspülende Haarmittel a) 0,5 % als Chininbase
a)Auszuspülende Haarmittel
a)0,5 % als Chininbase
b)Haarmittel, die im Haar verbleiben b) 0,2 % als Chininbase
b)Haarmittel, die im Haar verbleiben
b)0,2 % als Chininbase
22 Resorcin ( 4) Resorcinol 108-46-3 203-585-2 a) Oxidations-Haarfärbemittel 5 % Allgemeine Verwendung Nicht für Augenbrauen verwenden Enthält Resorcin Nach Anwendung die Haare gut spülen Nicht zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen verwenden Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist
a)Oxidations-Haarfärbemittel
Gewerbliche Verwendung Nur für gewerbliche Verwendung Enthält Resorcin Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist
b)Haarlotion und Shampoo 0,5 % Enthält Resorcin
b)Haarlotion und Shampoo
23 a) Alkalisulfide a) Enthaarungsmittel a) 2 % als Schwefel pH ≤ 12,7 a) b) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Kontakt mit den Augen vermeiden
a)Alkalisulfide
a)Enthaarungsmittel
a)2 % als Schwefel
a)b) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Kontakt mit den Augen vermeiden
b)Erdalkalisulfide b) Enthaarungsmittel b) 6 % als Schwefel
b)Erdalkalisulfide
b)Enthaarungsmittel
b)6 % als Schwefel
24 Wasserlösliche zinkhaltige Salze, ausgenommen Zinkphenolsulfat (Eintrag 25) und Pyrithion-Zink (Eintrag 101 und Anhang V Eintrag 8) Zinc acetate, zinc chloride, zinc gluconate, zinc glutamate 1 % als Zink
25 Zinkphenolsulfonat Zinc phenolsulfonate 127-82-2 204-867-8 Desodorierungsmittel, schweißhemmende Mittel und adstringierende Lotionen 6 % (als Anhydrid) Kontakt mit den Augen vermeiden
26 Ammoniummonofluorphosphat Ammonium monofluorophosphate 20859-38-5/66115-19-3 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Ammoniummonofluorphosphat Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
27 Dinatriumfluorophosphat Sodium monofluorophosphate 10163-15-2/7631-97-2 233-433-0/231-552-2 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Natriummonofluorphosphat Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
28 Dikaliumfluorophosphat Potassium monofluorophosphate 14104-28-0 237-957-0 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Kaliummonofluorphosphat Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
29 Calciumfluorophosphat Calcium monofluorophosphate 7789-74-4 232-187-1 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Calciumfluorophosphat Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
30 Calciumfluorid Calcium fluoride 7789-75-5 232-188-7 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Calciumfluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
31 Natriumfluorid Sodium fluoride 7681-49-4 231-667-8 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Natriumfluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
32 Kaliumfluorid Potassium fluoride 7789-23-3 232-151-5 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Kaliumfluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
33 Ammoniumfluorid Ammonium fluoride 12125-01-8 235-185-9 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Ammoniumfluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
34 Aluminiumfluorid Aluminium fluoride 7784-18-1 232-051-1 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Aluminiumfluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
35 Zinn(II)fluorid Stannous fluoride 7783-47-3 231-999-3 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Zinn(II)fluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
36 Cetylamin-hydrofluorid (Hexadecylaminhydrofluorid) Cetylamine hydrofluoride 3151-59-5 221-588-7 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Cetylaminhydrofluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
37 Bis-(hydroxyethyl)-aminopropyl- N-hydroxyethyl-otadecylamin- dihydrofluorid — — Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Bis-(hydroxyethyl)-aminopropyl- N-hydroxyethyl-otadecylamin-dihydrofluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
38 N,N',N'-Tri-(poly-oxythylen)-N-hexadecyl-propylendiamindihydrofluorid — — Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält N,N',N'-Tri-(poly-oxythylen)-N-hexadecyl-propylendiamindihydrofluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
39 9-Octadecenamin, Hydrofluorid Octadecenyl-ammonium fluoride 2782-81-2 — Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Octadecenyl-ammoniumfluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
40 Dinatriumhexafluorosilicat Sodium fluorosilicate 16893-85-9 240-934-8 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Natriumsilicofluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
41 Dikaliumhexafluorsilicat Potassium fluorosilicate 16871-90-2 240-896-2 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten Enthält Kaliumsilicofluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
42 Ammoniumhexafluorosilicat Ammonium fluorosilicate 16919-19-0 240-968-3 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Ammoniumsilicofluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
43 Magnesiumhexafluorosilicat Magnesium fluorosilicate 16949-65-8 241-022-2 Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten.
Enthält Magnesiumsilicofluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
44 1,3-bis (Hydroxymethyl)-imidazolidin-2-thion Dimethylol ethylene thiourea 15534-95-9 239-579-1 a) Haarmittel a) 2 % a) Nicht in Aerosolen (Sprays) verwenden Enthält Dimethylolethylene thiourea
a)Haarmittel
a)2 %
a)Nicht in Aerosolen (Sprays) verwenden
b)Nagelmittel b) 2 % b) pH < 4
b)Nagelmittel
b)2 %
b)pH < 4
45 Benzylalkohol ( 7) Benzyl alcohol 100-51-6 202-859-9 Lösemittel, Duftstoffe und Aromastoffe Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
46 6-Methyl-Cumarin 6-Methylcoumarin 92-48-8 202-158-8 Mundmittel 0,003 %
47 3-Hydroxymethylpyridiniumfluorid Nicomethanol hydrofluoride 62756-44-9 — Mundmittel 0,15 % (als F).
Bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten Enthält Nicomethanolfluorhydrat Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
48 Silbernitrat Silver nitrate 7761-88-8 231-853-9 Nur zur Färbung von Wimpern und Augenbrauen 4 % Enthält Silbernitrat Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung kommt
49 Selendisulfid Selenium disulphide 7488-56-4 231-303-8 Schuppenshampoos 1 % Enthält Selendisulfid Kontakt mit den Augen und mit gereizter Haut vermeiden
50 Aluminium-Zirconiumhydroxochloridhydrate Al xZr(OH)yClz.nH2O und ihre Komplexe mit Glycin Schweißhemmende Mittel 20 % (als wasserfreies Aluminium-Zirconiumhydroxochlorid) 5,4 % (als Zirconium) 1.
Das Verhältnis der Aluminiumatome zu den Zirconiumatomen muss zwischen 2 und 10 liegen 2.
Das Verhältnis der (Al + Zr)-Atome zu den Chloratomen muss zwischen 0,9 und 2,1 liegen 3.
Nicht in Aerosolen (Sprays) verwenden Nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden
1.
Das Verhältnis der Aluminiumatome zu den Zirconiumatomen muss zwischen 2 und 10 liegen
2.
Das Verhältnis der (Al + Zr)-Atome zu den Chloratomen muss zwischen 0,9 und 2,1 liegen
3.
Nicht in Aerosolen (Sprays) verwenden
51 8-Quinolinol und sein Sulfat Oxyquinoline and oxyquinoline sulfate 148-24-3/134-31-6 205-711-1/205-137-1 Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarmitteln, die ausgespült werden 0,3 % als Base
Stabilisierungsmittel für Wasserstoffperoxid in Haarmitteln, die nicht ausgespült werden 0,03 % als Base
52 Methylalkohol Methyl alcohol 67-56-1 200-659-6 Denaturierungsmittel für Ethyl- und Isopropylalkohol 5 % (in Prozent des Ethyl- und Isopropylalkohols)
53 Etidronsäure und ihre Salze (1-Hydroxyethylidendiphosphorsäure und ihre Salze) Etidronic acid 2809-21-4 220-552-8 a) Haarmittel 1,5 % (als Etidronsäure)
a)Haarmittel
b)Seifen 0,2 % (als Etidronsäure)
b)Seifen
54 3-Phenoxy-1-propanol ( 8) Phenoxyisopropanol 770-35-4 212-222-7 Nur für Mittel, die ausgespült werden Nicht in Mundmitteln verwenden 2 % Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
55 (moved or deleted)
56 Magnesiumfluorid Magnesium fluoride 7783-40-6 231-995-1 Mundmittel 0,15 % (als F); bei Mischung mit nach diesem Anhang zugelassenen Fluorverbindungen darf der Gesamtfluorgehalt diese Konzentration nicht überschreiten Enthält Magnesiumfluorid Für Zahnpasten mit einem Fluoridgehalt von 0,1 bis 0,15 %, die nicht ohnehin als für Kinder ungeeignet gekennzeichnet sind (z.
B. durch „nur für Erwachsene“), ist der folgende Pflichtvermerk vorgeschrieben: „Für Kinder bis 6 Jahre: Nur erbsengroße Menge Zahnpasta benutzen.
Zur Vermeidung übermäßigen Verschluckens Zähneputzen nur unter Aufsicht.
Bei zusätzlicher Aufnahme von Fluorid den Zahnarzt oder Arzt befragen.“
57 Strontiumchlorid (Hexahydrat) Strontium chloride 10476-85-4 233-971-6 a) Mundmittel 3,5 % (als Strontium).
Im Fall von Vermischungen mit anderen zugelassenen Strontiumverbindungen darf die maximale Strontiumkonzentration 3,5 % nicht überschreiten Enthält Strontiumchlorid Für Kinder wird von einem regelmäßigen Gebrauch abgeraten
a)Mundmittel
b)Shampoo und Gesichtsmittel 2,1 % (als Strontium).
Im Fall von Vermischungen mit anderen zugelassenen Strontiumverbindungen darf die maximale Strontiumkonzentration 2,1 % nicht überschreiten
b)Shampoo und Gesichtsmittel
58 Strontiumacetat (Hemihydrat) Strontium acetate 543-94-2 208-854-8 Mundmittel 3,5 % (als Strontium).
Im Fall von Vermischungen mit anderen zugelassenen Strontiumverbindungen darf die maximale Strontiumkonzentration 3,5 % nicht überschreiten Enthält Strontiumacetat Für Kinder wird von einem regelmäßigenGebrauch abgeraten
59 Talkum: wasserhaltiges Magnesiumsilikat Talc 14807-96-6 238-877-9 a) Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren b) Sonstige Produkte a) Von Nase und Mund des Kindes fernhalten
a)Pulverförmige Erzeugnisse für Kinder unter 3 Jahren
b)Sonstige Produkte
a)Von Nase und Mund des Kindes fernhalten
60 Fettsäure-Dialkylamide und Dialkanolamide Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % — Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden — Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5 % (gilt für Rohstoffe) — Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg — In nitritfreien Behältern aufbewahren
— Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
— Höchstgehalt an sekundärem Amin: 5 % (gilt für Rohstoffe)
— Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
— In nitritfreien Behältern aufbewahren
61 Monoalkylamine, Monoalkanolamine und deren Salze Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % — Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Reinheit mindestens 99 % — Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe) — Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg — In nitritfreien Behältern aufbewahren
— Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden - Reinheit mindestens 99 %
— Höchstgehalt an sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe)
— Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 μg/kg
— In nitritfreien Behältern aufbewahren
62 Trialkylamine, Trialkanolamine und deren Salze a) Auf der Haut verbleibende Mittel b) Mittel, die abgespült werden a) 2,5 % a) b) — Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden — Reinheit mindestens 99 % — Höchstgehaltan sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe) — Höchstgehaltan Nitrosamin: 50 μg/kg — In nitritfreien Behältern aufbewahren
a)Auf der Haut verbleibende Mittel
b)Mittel, die abgespült werden
a)2,5 %
— Nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwenden
— Reinheit mindestens 99 %
— Höchstgehaltan sekundärem Amin: 0,5 % (gilt für Rohstoffe)
— Höchstgehaltan Nitrosamin: 50 μg/kg
— In nitritfreien Behältern aufbewahren
63 Strontiumhydroxid Strontium hydroxide 18480-07-4 242-367-1 Mittel zur Regulierung des pH-Wertes in Enthaarungsmitteln 3,5 % (als Strontium) pH ≤ 12,7 Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren Kontakt mit den Augen vermeiden
64 Strontiumperoxid Strontium peroxide 1314-18-7 215-224-6 Haarmittel, die ausgespült werden 4,5 % (als Strontium) Die Erzeugnisse müssen die für die Freisetzung von Wasserstoffperoxid festgelegten Anforderungen erfüllen Gewerbliche Verwendung Kontakt mit den Augen vermeiden Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist Nur für gewerbliche Verwendung Geeignete Handschuhe tragen
65 Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat ( 9) Benzalkonium bromide 91080-29-4 293-522-5 Auszuspülende Haarmittel, die ausgespült werden 3 % (als Benzalkoniumchlorid) Im Endprodukt darf die Konzentration an Benzalkoniumchlorid, -bromid und -saccharinat mit einer Alkylkettenlänge von kleiner oder gleich C 14 0,1 % (als Benzalkoniumchlorid) nicht übersteigen.
Kontakt mit den Augen vermeiden
Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
Benzalkonium chloride 63449-41-2/68391-01-5/68424-85-1/85409-22-9 264-151-6/269-919-4/270-325-2/287-089-1
Benzalkonium saccharinate 68989-01-5 273-545-7
66 Polyacrylamid a) Körpermittel, die auf der Haut verbleiben a) Maximaler Restacrylamidgehalt 0,1 mg/kg
a)Körpermittel, die auf der Haut verbleiben
a)Maximaler Restacrylamidgehalt 0,1 mg/kg
b)Sonstige Mittel b) Maximaler Restacrylamidgehalt 0,5 mg/kg
b)Sonstige Mittel
b)Maximaler Restacrylamidgehalt 0,5 mg/kg
67 2-Benzylidenheptanal Amyl cinnamal 122-40-7 204-541-5 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
68 Benzylalkohol Benzyl alcohol 100-51-6 202-859-9 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
69 Cinnamylalkohol Cinnamyl alcohol 104-54-1 203-212-3 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
70 3,7-Dimethyl-2,6-octadienal Citral 5392-40-5 226-394-6 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
71 2-Methoxy-4-(2-propenyl)-phenol Eugenol 97-53-0 202-589-1 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
72 7-Hydroxycitronellal Hydroxycitronellal 107-75-5 203-518-7 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
73 2-Methoxy-4-(1-propenyl)-phenol Isoeugenol 97-54-1 202-590-7 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
74 2-Pentyl-3-phenylprop-2-en-1-ol Amylcinnamyl alcohol 101-85-9 202-982-8 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
75 Benzylsalicylat Benzyl salicylate 118-58-1 204-262-9 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
76 3-Phenyl-2-Propenal Cinnamal 104-55-2 203-213-9 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
77 2H-1-Benzopyran-2-on Coumarin 91-64-5 202-086-7 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
78 (2E)-3,7-Dimethyl-2,6-octadien-1-ol Geraniol 106-24-1 203-377-1 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
79 3- und 4-(4-Hydroxy-4-methylpentyl)-3-cyclohexen-1-carboxaldehyd Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde 51414-25-6/31906-04-4 257-187-9/250-863-4 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
80 4-Methoxybenzylalkohol Anise alcohol 105-13-5 203-273-6 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
81 2-Propensäure, 3-Methyl-, Phenyl, Phenylmethylester Benzyl cinnamate 103-41-3 203-109-3 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
82 3,7,11-Trimethyl-2,6,10-dodecatrien-1-ol Farnesol 4602-84-0 225-004-1 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
83 2-(4-tert-Butylbenzyl)propionaldehyd Butylphenyl methylpropional 80-54-6 201-289-8 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
84 3,7-Dimethyl-1,6-octadien-3-ol Linalool 78-70-6 201-134-4 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
85 Benzylbenzoat Benzyl benzoate 120-51-4 204-402-9 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
86 Citronellol/(±)-3,7-Dimethyloct-6-en-1-ol Citronellol 106-22-9/26489-01-0 203-375-0/247-737-6 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
87 2-Benzylidenoctanal Hexylcinnamaldehyd 101-86-0 202-983-3 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
88 (4R)-1-Methyl-4-(1-methylethenyl)cyclohexen Limonene 5989-27-5 227-813-5 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
89 Methylheptincarbonat Methyl 2-octynoate 111-12-6 203-836-6 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
90 3-Methyl-4-(2,6,6-tri-methyl-2-cyclohexen-1-yl)-3-buten-2-on alpha-Isomethyl ionone 127-51-5 204-846-3 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
91 Eichenmoosextrakt Evernia prunastri extract 90028-68-5 289-861-3 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
92 Baummoosextrakt Evernia furfuracea extract 90028-67-4 289-860-8 Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als: — 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben, — 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden, müssen in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben werden.
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut verbleiben,
— 0,01 % in Mitteln, die abgespült werden,
93 2,4-Diamino-pyrimidin-3-oxid Diaminopyrimidine oxide 74638-76-9 — Haarmittel 1,5 %
94 Dibenzoylperoxid Benzoyl peroxide 94-36-0 202-327-6 Mittel für künstliche Fingernagelsysteme 0,7 % (nach Mischung für die Verwendung) Gewerbliche Verwendung Nur für gewerbliche Verwendung Hautkontakt vermeiden Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen
95 Hydrochinonmethylether/Mequinol p-Hydroxyanisol 150-76-5 205-769-8 Mittel für künstliche Fingernagelsysteme 0,02 % (nach Mischung für die Verwendung) Gewerbliche Verwendung Nur für gewerbliche Verwendung Hautkontakt vermeiden Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen
96 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol Musk xylene 81-15-2 201-329-4 Alle kosmetischen Mittel, ausgenommen Mundmittel a) 1,0 % in Parfum b) 0,4 % in Eau de Toilette c) 0,03 % in sonstigen Erzeugnissen
a)1,0 % in Parfum
b)0,4 % in Eau de Toilette
c)0,03 % in sonstigen Erzeugnissen
97 4'-tert-Butyl-2',6'-dimethyl-3',5'-dinitroacetophenon Musk ketone 81-14-1 201-328-9 Alle kosmetischen Mittel, ausgenommen Mundmittel a) 1,4 % in Parfum b) 0,56 % in Eau de Toilette c) 0,042 % in sonstigen Erzeugnissen
a)1,4 % in Parfum
b)0,56 % in Eau de Toilette
c)0,042 % in sonstigen Erzeugnissen
98 2-Hydroxybenzoesäure (Salicylsäure) ( 10) Salicylic acid 69-72-7 200-712-3 a) Haarmittel, die ausgespült werden b) Sonstige Mittel a) 3,0 % b) 2,0 % Nicht in Mitteln für Kinder unter 3 Jahren verwenden, ausgenommen Shampoos.
Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
Nicht fürKinder unter 3 Jahren verwenden ( 11)
a)Haarmittel, die ausgespült werden
b)Sonstige Mittel
a)3,0 %
b)2,0 %
99 Anorganische Sulfite und Bisulfite ( 12) a) Oxidations- Haarfärbemittel a) 0,67 % (als ungebundenes SO 2) Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
a)Oxidations- Haarfärbemittel
a)0,67 % (als ungebundenes SO 2)
b)Haarglättungsmittel b) 6,7 % (als ungebundenes SO 2)
b)Haarglättungsmittel
b)6,7 % (als ungebundenes SO 2)
c)Gesichtsbräunungsmittel c) 0,45 % (als ungebundenes SO 2)
c)Gesichtsbräunungsmittel
c)0,45 % (als ungebundenes SO 2)
d)Sonstige Bräunungsmittel d) 0,40 % (als ungebundenes SO 2)
d)Sonstige Bräunungsmittel
d)0,40 % (als ungebundenes SO 2)
100 1-(4-Chlorphenyl)-3-(3,4-dichlorphenyl)-harnstoff ( 13) Triclocarban 101-20-2 202-924-1 Auszuspülende/abzuspülende Mittel 1,5 % Reinheitskriterien: 3,3',4,4'-Tetrachloroazobenzol ≤ 1 ppm 3,3',4,4'-Tetrachloroazoxybenzol ≤ 1 ppm Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
101 Pyrithionzink ( 14) Zinc pyrithione 13463-41-7 236-671-3 Im Haar verbleibende Haarmittel 0,1 % Für einen anderen Zweck als die Hemmung der Vermehrung von Mikroorganismen im Erzeugnis.
Dieser Zweck muss aus der Aufmachung des Erzeugnisses ersichtlich sein.
102 1,2-Dimethoxy-4-(2-propenyl)-benzol Methyl eugenol 93-15-2 202-223-0 Parfum 0,01 %
Eau de Toilette 0,004 %
Cremeparfüm 0,002 %
Sonstige Mittel, die auf der Haut/im Haar verbleiben, und Mundmittel 0,0002 %
Auszuspülende/abzuspülende Mittel 0,001 %
215 4-Amino-3-nitrophenol und seine Salze 4-Amino-3-nitrophenol 610-81-1 210-236-8 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)3,0 %
a)b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 3,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)3,0 %
216 2,7-Naphthaldiol und seine Salze Naphthalene-2,7-diol 582-17-2 209-478-7 Oxidations-Haarfärbemittel 1,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
217 m-Aminophenol und seine Salze 3-Aminophenol 591-27-5 209-711-2 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
218 2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridine und seine Salze 2,6-Dihydroxy-3,4-dimethylpyridine 84540-47-6 283-141-2 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
219 1-Hydroxy-3-nitro-4-(3-hydroxypropylamino)benzol und seine Salze 4-Hydroxypropylamino-3-nitrophenol 92952-81-3 406-305-9 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 5,2 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 2,6 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)5,2 %
a)b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 2,6 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)2,6 %
220 1-[(2'-Methoxyethyl)amino]-2-nitro-4-[di-(2'-hydroxyethyl)amino]benzol und seine Salze HC Blue No 11 23920-15-2 459-980-7 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)3,0 %
a)b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 2,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)2,0 %
221 1-Methyl-3-nitro-4-(β-hydroxyethyl)anilin und seine Salze Hydroxyethyl-2-nitro-p-toluidine 100418-33-5 408-090-7 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)2,0 %
a)b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 1,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)1,0 %
222 1-Hydroxy-2-β-hydroxyethylamino-4,6-dinitrobenzol und seine Salze 2-Hydroxyethylpicramic acid 99610-72-7 412-520-9 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)3,0 %
a)b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 2,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)2,0 %
223 p-Methylaminophenol und seine Salze p-Methylaminophenol 150-75-4 205-768-2 Oxidations-Haarfärbemittel 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
224 1-(3-Hydroxypropylamino)-2-nitro-4-bis(2-hydroxyethylamino)benzol und seine Salze HC Violet No 2 104226-19-9 410-910-3 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 2,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
225 1-(β-Hydroxyethyl)amino-2-nitro-4-N-ethyl-N-(β-hydroxyethyl)anilin und seine Salze HC Blue No 12 104516-93-0 407-020-2 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 1,5 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,75 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden a) b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)1,5 %
a)b) Erzeugnis kann eine allergische Reaktion hervorrufen
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 1,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)1,5 %
226 4,4'-[1,3-Propandiylbis(oxy)]bisbenzol-1,3-diamin und seine Salze 1,3-Bis-(2,4-diaminophenoxy)propane 81892-72-0 279-845-4 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
227 3-Amino-2,4-dichlorophenol und seine Salze 3-Amino-2,4-dichlorophenol 61693-43-4 262-909-0 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
228 3-Methyl-1-phenyl-5-pyrazolon und seine Salze Phenyl methyl pyrazolone 89-25-8 201-891-0 Oxidations-Haarfärbemittel 0,5 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
229 5-[(2-Hydroxyethyl)amino]-o-kresol und seine Salze 2-Methyl-5-hydroxyethylaminophenol 55302-96-0 259-583-7 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
230 3,4-Dihydro-2H-1,4-benzoxazin-6-ol und seine Salze Hydroxybenzomorpholine 26021-57-8 247-415-5 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
231 1,5-Bis-(β-hydroxyethyl)amino-2-nitro-4-chlorbenzol und seine Salze HC Yellow No 10 109023-83-8 416-940-3 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 0,2 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
232 3,5-Diamino-2,6-dimethoxypyridin und seine Salze 2,6-Dimethoxy-3,5-pyridinediamine HCl 85679-78-3/56216-28-5 - / 260-062-1 Oxidations-Haarfärbemittel 0,5 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
233 1-(2-Aminoethyl)amino-4-(2-hydroxyethyl)oxy-2-nitrobenzol und seine Salze HC Orange No 2 85765-48-6 416-410-1 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
234 Ethanol, 2-[(4-amino-2-methyl-5-nitrophenyl)amino]- und seine Salze HC Violet No 1 82576-75-8 417-600-7 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 0,5 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)0,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 0,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)0,5 %
235 2-[3-(Methylamino)-4-nitrophenoxy]ethanol und seine Salze 3-Methylamino-4-nitro-phenoxyethanol 59820-63-2 261-940-7 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
236 2-[(2-Methoxy-4-nitrophenyl)amino]ethanol und seine Salze 2-Hydroxyethylamino-5-nitro-anisole 66095-81-6 266-138-0 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
237 2,2'-[(4-Amino-3-nitrophenyl)imino]bisethanolhydrochlorid und andere Salze HC Red No 13 94158-13-1 303-083-4 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 2,5 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,25 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)2,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 2,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)2,5 %
238 Naphthalin-1,5-diol und seine Salze 1,5-Naphthalenediol 83-56-7 201-487-4 Oxidations-Haarfärbemittel 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
239 Hydroxypropyl-bis- (N-hydroxyethyl-p-phenylendiamin) und seine Salze Hydroxypropyl bis(N-hydroxyethyl-p-phenyldiamine) HCl 128729-30-6 416-320-2 Oxidations-Haarfärbemittel 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden Kann eine allergische Reaktion hervorrufen
240 o-Aminophenol und seine Salze o-Aminophenol 95-55-6 202-431-1 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
241 5-Amino-o-kresol und seine Salze 4-Amino-2-hydroxytoluene 2835-95-2 220-618-6 Oxidations-Haarfärbemittel 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
242 2,4-Diaminophenoxyethanol und seine Salze 2,4-Diaminophenoxyethanol HCl 66422-95-5 266-357-1 Oxidations-Haarfärbemittel 4,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 2,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
243 2-Methyl-1,3-dihydroxybenzol und seine Salze - 2-Methylresorcinol 608-25-3 210-155-8 Oxidations-Haarfärbemittel 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
244 4-Amino-m-kresol und seine Salze 4-Amino-m-cresol 2835-99-6 220-621-2 Oxidations-Haarfärbemittel 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentra-tion bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
245 2-[(3-Amino-4-methoxyphenyl)amino]ethanol und seine Salze 2-Amino-4-hydroxyethylaminoanisole 83763-47-7 280-733-2 Oxidations-Haarfärbemittel 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
246 Hydroxyethyl-3,4-methylendioxyanilin 2-(1,3-Benzodioxol-5-ylamino)ethanolhydrochlorid und andere Salze Hydroxyethyl-3,4-methylenedioxyaniline HCI 81329-90-0 303-085-5 Oxidations-Haarfärbemittel 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
247 2,2'-[[4-[(2-Hydroxyethyl)amino]-3-nitrophenyl]imino]bisethanol und seine Salze HC Blue No 2 33229-34-4 251-410-3 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 2,8 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
248 4-[(2-Hydroxyethyl)amino]-3-nitrophenol und seine Salze 3-Nitro-p-hydroxyethylaminophenol 65235-31-6 265-648-0 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 6,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 3,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)6,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 6,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)6,0 %
249 1-(β-Ureidoethyl)amino-4-nitrobenzol und seine Salze 4-Nitrophenyl aminoethylurea 27080-42-8 410-700-1 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 0,5 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)0,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 0,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)0,5 %
250 1-Amino-2-nitro-4-(2',3'-dihydroxypropyl)amino-5-chlorbenzol und 1,4-bis-(2',3'-Dihydroxypropyl)amino-2-nitro-5-chlorbenzol und seine Salze HC Red No 10 und HC Red No 11 95576-89-9 und 95576-92-4 — a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)2,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 1,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)1,0 %
251 2-Chlor-6-(ethylamin)-4-nitrophenol und seine Salze 2-Chloro-6-ethylamino-4-nitrophenol 131657-78-8 411-440-1 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 3,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,5 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)3,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 3,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)3,0 %
252 2-Amino-6-chlor-4-nitrophenol und seine Salze 2-Amino-6-chloro-4-nitrophenol 6358-09-4 228-762-1 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 2,0 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 1,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)2,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 2,0 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)2,0 %
253 4-[[4-Anilino-1-naphthyl][4-(dimethylamino)phenyl]methylen]cyclohexa-2,5-dien-1-yliden]dimethylammoniumchlorid und andere Salze Basic Blue 26 (CI 44045) 2580-56-5 219-943-6 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 0,5 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,25 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)0,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 0,5 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)0,5 %
254 Dinatrium-5-amino-4-hydroxy-3-(phenylazo)naphthalin-2,7-disulfonat (CI 17200) und andere Salze Acid Red 33 (CI 17200) 3567-66-6 222-656-9 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 2,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
255 Dinatrium-6-[(2,4-dimethyl-6-sulfonatophenyl)azo]-5-hydroxynaphthalin-1-sulfonat (CI 14700) und andere Salze Ponceau SX (CI 14700) 4548-53-2 224-909-9 Nicht oxidierende Haarfärbemittel 2,0 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
256 (4-(4-Aminophenyl)(4-iminocyclohexa-2,5-dienyliden)methyl)-2-methylanilinhydrochlorid (CI 42510) und andere Salze Basic Violet 14 (CI 42510) 632-99-5 211-189-6 a) Oxidations-Haarfärbemittel a) 0,3 % In Verbindung mit Wasserstoffperoxid gilt eine Höchstkonzentration bei der Anwendung von 0,15 % Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden
a)Oxidations-Haarfärbemittel
a)0,3 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel b) 0,3 %
b)Nicht oxidierende Haarfärbemittel
b)0,3 %
(1)Diese Stoffe können einzeln oder kombiniert verwendet werden, vorausgesetzt, die Summe der Anteilswerte der einzelnen Stoffe im kosmetischen Mittel, ausgedrückt als zulässiger Höchstwert, überschreitet nicht 1.
(2)Zur Verwendung als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 5.
(3)Nur bei einer Konzentration von mehr als 0,05 %.
(4)Diese Stoffe können einzeln oder kombiniert verwendet werden, vorausgesetzt, die Summe der Anteilswerte der einzelnen Stoffe im kosmetischen Mittel, ausgedrückt als zulässiger Höchstwert, überschreitet nicht 2.
(5)Die Menge an Natrium-, Kalium- oder Lithiumhydroxid wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid.
Bei Mischungen darf die Summe die Grenzwerte in Spalte d nicht überschreiten.
(6)Die Natrium-, Kalium - oder Lithiumhydroxidkonzentration wird ausgedrückt in Gewicht als Natriumhydroxid.
Bei Gemischen darf die Summe die in Spalte d angegebenen Obergrenzen nicht überschreiten.
(7)Zur Verwendung als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 34.
(8)Als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 43
(9)Zur Verwendung als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 54.
(10)Zur Verwendung als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 3.
(11)Nur für Mittel, die gegebenenfalls für die Pflege von Kindern unter 3 Jahren verwendet werden könnten und die längere Zeit mit der Haut in Berührung bleiben.
(12)Zur Verwendung als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 9.
(13)Zur Verwendung als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 23.
(14)Zur Verwendung als Konservierungsmittel, siehe Anhang V, Nr. 8.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.