ErwGr. 2

REG_2009_1227 · zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan

Am 27. Oktober 2009 hat der Rat festgestellt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen Usbekistan gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2007/734/GASP, geändert und verlängert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2008/843/GASP, nach Ablauf ihrer Geltungsdauer am 13. November 2009 nicht mehr verlängert werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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