ErwGr. 4

REG_2009_124 · zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten vorhanden sind

Wirkstoffe, die in zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika enthalten sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorkommen, gelten als unerwünschte Stoffe in Futtermitteln im Sinne der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3); ihr Vorhandensein sollte weder die Gesundheit von Mensch oder Tier noch die Umwelt gefährden. Daher werden durch die Richtlinie 2009/8/EG der Kommission (4) zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG Höchstgehalte an diesen Stoffen in Futtermitteln festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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