ErwGr. 6

REG_2009_1286 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Wenngleich sich die Kommission bemühen sollte, der betreffenden Person, Organisation, Einrichtung oder Vereinigung die Gründe für die Aufnahme in die Liste direkt mitzuteilen, mag eine solche Mitteilung in einigen Fällen nicht möglich sein, weil die Kontaktdaten ganz oder teilweise fehlen. In solchen Fällen ist eine Bekanntmachung im Amtsblatt zu veröffentlichen, um die Betreffenden von den geltenden Verfahren zu unterrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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