ErwGr. 1

REG_2009_1295 · zur Anpassung des Beitragssatzes zum Versorgungssystem der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Union mit Wirkung vom 1. Juli 2009

Gemäß Anhang XII Artikel 13 zum Statut legte Eurostat am 1. September 2009 einen Bericht über die versicherungsmathematische Bewertung des Versorgungssystems für 2009 zur Aktualisierung der in diesem Anhang genannten Parameter vor. Nach dieser Bewertung beträgt der zur Sicherstellung des versicherungsmathematischen Gleichgewichts des Versorgungssystems erforderliche Beitragssatz 11,3 % des Grundgehalts.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2025

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