ErwGr. 3

REG_2009_130 · zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2009 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen

Gemäß Artikel 29 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 kann die Kommission die ICES-Untergebiete 27 und 28.2 vom Anwendungsbereich bestimmter Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen ausnehmen, wenn die Dorschfänge im letzten Berichtszeitraum eine bestimmte Schwelle unterschritten haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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