Art. 2 – Inkrafttreten

REG_2009_148 · zur Aufhebung von elf überholten Verordnungen im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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