ErwGr. 13

REG_2009_160 · zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

Die Verträge der akkreditierten parlamentarischen Assistenten, die zwischen diesen und dem Europäischen Parlament abgeschlossen werden, sollten auf gegenseitigem Vertrauen zwischen dem akkreditierten parlamentarischen Assistenten und dem bzw. den Mitgliedern, für die er arbeitet, beruhen. Die Laufzeit solcher Verträge sollte unmittelbar an die Dauer des Mandats der betreffenden Mitglieder gebunden sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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