ErwGr. 2

REG_2009_160 · zur Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften

Derzeit beschäftigen die Mitglieder alle ihre Mitarbeiter direkt im Rahmen von Verträgen, die nationalem Recht unterliegen, und erhalten die dafür anfallenden Kosten bis zu einem festen Höchstbetrag vom Europäischen Parlament erstattet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 2 REG_2009_160 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 2 REG_2009_160 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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