ErwGr. 4

REG_2009_214 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1800/2004 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs Cycostat 66G

Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter der neuen Handelsbezeichnung „Robenz 66G“ zu ermöglichen, müssen die Bedingungen für die Zulassung für Masthühner und Truthühner geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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