Art. 1

REG_2009_231 · zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 hinsichtlich der Festsetzung des Erstattungssatzes für Zucker bei zwischen dem 1. und 25. September 2008 durchgeführten Lieferungen im Sinne der Artikel 36 und 44 derselben Verordnung

Abweichend von Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 wird bei Zuckerlieferungen im Sinne des Artikels 36 Absatz 1 Buchstaben a und c und des Artikels 44 Absatz 1 Buchstaben a und b derselben Verordnung, die zwischen dem 1. und 25. September 2008 erfolgt sind, zur Festsetzung des Erstattungssatzes der 25. September 2008 zugrunde gelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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