Art. 1

REG_2009_241 · zur Einleitung einer Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat mit Ursprung unter anderem in Russland (Überprüfung für einen neuen Ausführer), zur Außerkraftsetzung des Zolls gegenüber den Einfuhren der Ware von einem Ausführer in diesem Land und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren

Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet, um festzustellen, ob und in welchem Umfang für die unter den KN-Code 3102 80 00 fallenden Einfuhren von Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat in wässriger oder ammoniakalischer Lösung mit Ursprung in Russland, die von Joint Stock Company Acron (TARIC-Zusatzcode A 932) hergestellt und zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft werden, der mit der Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 des Rates eingeführte Antidumpingzoll gelten sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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