ErwGr. 2

REG_2009_242 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen änderte am 7. November 2007, 26. November 2008 und 16. Dezember 2008 die Angaben zu 19 Personen auf der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen. Der Ausschuss strich am 24. April 2008 eine Person aus dieser Liste und beschloss am 3. März 2009, vier Personen in die Liste aufzunehmen. Anhang I ist daher entsprechend zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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