ErwGr. 2

REG_2009_344 · zur 106. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 4. Februar 2009, die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen, zu ändern, indem ihr eine natürliche Person aufgrund von Angaben, die sie mit Al Qaida in Verbindung bringen, hinzugefügt wird. Die Begründung für die Änderungen wurde der Kommission vorgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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