ErwGr. 14

REG_2009_391 · über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen

Die Fähigkeit anerkannter Organisationen, Mängel in ihren Vorschriften, Verfahren und internen Kontrollen rasch festzustellen und zu beseitigen, ist für die Sicherheit der von ihnen überprüften und zertifizierten Schiffe besonders wichtig. Diese Fähigkeit sollte durch eine Qualitätsbewertungs- und -zertifizierungsstelle unterstützt werden, die von gewerblichen oder politischen Interessen unabhängig sein sollte und die gemeinsame Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung aller anerkannten Organisationen vorschlagen und eine fruchtbare Zusammenarbeit mit der Kommission gewährleisten kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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