ErwGr. 20

REG_2009_391 · über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen

Um den Klassenwechsel von Schiffen mit dem Ziel, notwendige Reparaturen zu umgehen, zu unterbinden, sollten anerkannte Organisationen untereinander alle einschlägigen Informationen austauschen in Bezug auf die Bedingungen für Schiffe, welche die Klasse wechseln, und erforderlichenfalls den Flaggenstaat einbeziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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