ErwGr. 1

REG_2009_392 · über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit des Seeverkehrs zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollten Bestimmungen über die Haftung für Schäden von Reisenden umfassen, da es wichtig ist, Schadensersatz in angemessener Höhe für Reisende bei Unfällen auf See zu gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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