ErwGr. 17

REG_2009_392 · über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See

Die einzelstaatlichen Behörden, insbesondere die Hafenbehörden, spielen bei der Ermittlung und Bewältigung der verschiedenen Risiken für die Sicherheit des Seeverkehrs eine grundlegende und entscheidende Rolle.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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