Anhang II

REG_2009_393 · zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Kerzen (Lichte) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China

Die in Artikel 1 Absatz 4 genannte gültige Handelsrechnung muss eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung enthalten. Diese Erklärung muss folgende Informationen enthalten:
1.Name und Funktion des Bevollmächtigten des Unternehmens, der die Handelsrechnung ausgestellt hat.
2.Folgende Erklärung: „Der Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Gemeinschaft verkauften [Mengenangabe] Kerzen (Lichte) und dergleichen von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind. Datum und Unterschrift“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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