ErwGr. 8

REG_2009_401 · über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz

Die allgemeinen Grundsätze und Einschränkungen, die für die Ausübung des in Artikel 255 des Vertrags festgeschriebenen Rechts auf Zugang zu Dokumenten gelten, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (5) festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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