ErwGr. 4

REG_2009_403 · zur Zulassung einer Zubereitung aus L-Valin als Futtermittelzusatzstoff

Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) vom 30. Januar 2008 (2) und vom 18. November 2008 (3) geht hervor, dass sich die Aminosäure L-Valin mit einem Reinheitsgrad von mindestens 98 % nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt und dass sie als eine verfügbare Valin-Quelle für alle Tierarten anzusehen ist. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Die Behörde hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete Gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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