ErwGr. 1

REG_2009_407 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

In der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, deren Handel beschränkt ist oder Kontrollen unterliegt. In die dort aufgeführten Listen sind die Listen der Anhänge des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES-Übereinkommen) aufgenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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