ErwGr. 3

REG_2009_416 · über die Aufteilung zwischen „Lieferungen“ und „Direktverkäufen“ der für 2008/09 festgesetzten einzelstaatlichen Milchquoten in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates

Gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 595/2004 der Kommission vom 30. März 2004 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (3) haben Mitgliedstaaten die auf Antrag der Erzeuger erfolgten endgültigen Umwandlungen zwischen den einzelbetrieblichen Quoten für Lieferungen und für Direktverkäufe mitgeteilt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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