Art. 5a

REG_2009_444 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 26. Juni 2012 einen auf einer von einer unabhängigen Stelle durchgeführten und von der Kommission überwachten umfassenden und gründlichen Studie beruhenden Bericht vor, in dem die Zuverlässigkeit und die technische Durchführbarkeit der Nutzung der Fingerabdrücke von Kindern unter zwölf Jahren zu Identifizierungs- und Überprüfungszwecken unter anderem durch eine Bewertung der Genauigkeit der in Betrieb befindlichen Systeme geprüft werden, ein Vergleich der in den einzelnen Mitgliedstaaten auftretenden Falschrückweisungsraten angestellt wird sowie — basierend auf diesen Ergebnissen — eine Analyse des Bedarfs an gemeinsamen Regeln für den Abgleich durchgeführt wird. Diesem Bericht werden gegebenenfalls Vorschläge für die Anpassung dieser Verordnung beigefügt.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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