ErwGr. 5

REG_2009_46 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen

Die Gefahr der Verwechslung einer Medaille oder eines Münzstücks, die die Aufschrift „Euro“ bzw. „Euro Cent“ oder das Euro-Zeichen tragen, mit einer gesetzlichen Euro-Münze ist größer, wenn diese Medaille oder dieses Münzstück auch einen Nennwert trägt. In diesen Fällen sollte daher der Hinweis „Kein gesetzliches Zahlungsmittel“ auf der Vorder- oder Rückseite der betreffenden Medaille oder des betreffenden Münzstücks eingeprägt sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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