ErwGr. 7

REG_2009_479 · über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Die konsolidierten öffentlichen Zinszahlungen sind ein wichtiger Indikator für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten. Die Zinszahlungen sind untrennbar mit dem öffentlichen Schuldenstand verbunden. Der öffentliche Schuldenstand, den die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen müssen, muss innerhalb des öffentlichen Sektors konsolidiert werden. Die Höhe des öffentlichen Schuldenstands und der Zinszahlungen sollten miteinander in Einklang gebracht werden. In der Methodik des ESVG 95 (Ziffer 1.58) wird anerkannt, dass für bestimmte Analysen konsolidierte Aggregate von größerem Interesse sind als unkonsolidierte Daten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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