ErwGr. 5

REG_2009_490 · zur 107. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Da die Liste der Vereinten Nationen die derzeitige Adresse für die natürliche Person nicht enthält, sollte eine Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die betreffende Person sich mit der Kommission in Verbindung setzen kann, so dass die Kommission ihr die Gründe für die Annahme dieser Verordnung mitteilt, ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gibt und diese Verordnung unter Berücksichtigung der vorgelegten Stellungnahmen und möglichen zusätzlichen Angaben überprüfen kann —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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