Art. 118y – Obligatorische Angaben

REG_2009_491 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)

(1)Die Kennzeichnung und Aufmachung der in Anhang XIb Absätze 1 bis 11 sowie 13, 15 und 16 genannten, in der Gemeinschaft vermarkteten oder für die Ausfuhr bestimmten Erzeugnisse umfasst die folgenden obligatorischen Angaben: a) die Bezeichnung der Kategorie des Weinbauerzeugnisses gemäß Anhang XIb; b) für Weine mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe: i) den Begriff ‚geschützte Ursprungsbezeichnung‘ oder ‚geschützte geografische Angabe‘ und ii) den Namen der geschützten Ursprungsbezeichnung oder der geschützten geografischen Angabe; c) den vorhandenen Alkoholgehalt; d) die Angabe der Herkunft; e) die Angabe des Abfüllers oder, im Fall von Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein oder aromatischem Qualitätsschaumwein den Namen des Herstellers oder Verkäufers; f) bei eingeführten Weinen die Angabe des Einführers und g) im Fall von Schaumwein, Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure, Qualitätsschaumwein oder aromatischem Qualitätsschaumwein die Angabe des Zuckergehalts.
(2)Abweichend von Absatz 1 Buchstabe a kann auf die Angabe der Kategorie des Weinbauerzeugnisses bei Weinen verzichtet werden, deren Etiketten den Namen einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe tragen.
(3)Abweichend von Absatz 1 Buchstabe b kann auf die Angabe des Begriffs ‚geschützte Ursprungsbezeichnung‘ oder ‚geschützte geografische Angabe‘ in folgenden Fällen verzichtet werden: a) wenn ein traditioneller Begriff nach Artikel 118u Absatz 1 Buchstabe a auf dem Etikett angegeben ist; b) wenn der Name der geschützten Ursprungsbezeichnung oder der geschützten geografischen Angabe unter außergewöhnlichen, von der Kommission festzulegenden Umständen auf dem Etikett angegeben ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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