Art. 85e – Durchführungsmaßnahmen

REG_2009_491 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO)

Die Kommission erlässt die Durchführungsbestimmungen zu diesem Unterabschnitt.
Diese können insbesondere Folgendes umfassen:
a)Einzelheiten zu den von den Mitgliedstaaten mitzuteilenden Angaben einschließlich möglicher Kürzungen der in Anhang Xb genannten Haushaltsmittel im Falle des Verstoßes;
b)Einzelheiten zu den von den Mitgliedstaaten im Falle des Verstoßes gegen die Verpflichtungen der Artikel 85a, 85b und 85c zu verhängenden Sanktionen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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