Art. 1

REG_2009_508 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 wird wie folgt geändert:
a)Artikel 18 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Vor dem 1. Juli jedes Jahres übermitteln die nationalen Referenzlaboratorien die Ergebnisse der Kontrollen gemäß Absatz 1 anhand des Formblatts in Anhang XIIa der vorliegenden Verordnung. Die Ergebnisse werden dem Verwaltungsausschuss gemäß Artikel 195 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 zur Prüfung vorgelegt.“
b)Der Wortlaut des Anhangs der vorliegenden Verordnung wird als neuer Anhang XIIa eingefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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