ErwGr. 1

REG_2009_515 · zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung [Pera dell’Emilia Romagna (g.g.A.)]

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Italiens auf Genehmigung der Änderungen der Spezifikation der geschützten geografischen Angabe „Pera dell’Emilia Romagna“ geprüft, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/96 der Kommission (2) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 134/98 (3) geänderten Fassung eingetragen worden ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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