Anhang II

REG_2009_551 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge V und VI (Ausnahmeregelung für Tenside)

Bei den nachstehenden in Detergenzien verwendeten Tensiden wurde festgestellt, dass sie dieser Verordnung nicht entsprechen:
IUPAC-Bezeichnung EG-Nummer CAS-Nummer Beschränkungen
Die EG-Nummer ist die EINECS-, ELINCS- oder NLP-Nummer und stellt die offizielle Nummer des Stoffes innerhalb der Europäischen Union dar.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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