ErwGr. 6

REG_2009_551 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien zwecks Anpassung der Anhänge V und VI (Ausnahmeregelung für Tenside)

Für das Tensid mit der IUPAC (3) -Bezeichnung „Alkohole, Guerbet, C16-20, ethoxyliert, n-Butylether (7-8EO)“, auch bekannt unter dem Handelsnamen „Dehypon G 2084“ (CAS (4) -Nummer 147993-59-7), wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung in den folgenden drei industriellen Anwendungen beantragt: Flaschenreinigung, CIP-Reinigung und Metallreinigung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025

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