ErwGr. 2

REG_2009_601 · zur 109. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen

Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschloss am 29. Juni 2009, die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden sollen, zu ändern, indem ihr drei natürliche Personen aufgrund von Angaben, die sie mit Al Qaida in Verbindung bringen, hinzugefügt werden. Der Sanktionsausschuss hat die Begründung für diesen Beschluss vorgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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