ErwGr. 2

REG_2009_611 · zur Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1276/2008 über die Überwachung der Ausfuhr von Agrarprodukten, für die Ausfuhrerstattungen oder andere Beträge gezahlt werden, durch Warenkontrolle

Da die Unterrichtung über die Risikoanalyse alle einschlägigen Risikoelemente abdecken sollte, wie dies bereits in der Verordnung (EG) Nr. 3122/94 dargelegt wurde, sollte die Beschränkung auf Anhang II Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1276/2008 in Artikel 11 Absatz 5 Buchstabe a der letztgenannten Verordnung berichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 21.10.2025

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