Art. 1
REG_2009_613 · zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2008 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.10.2025
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